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Wir bearbeiten Ihren Autoglasschaden schnell und professionell. Bei Teilkasko rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab
CarCoating repariert oder ersetzt Fahrzeugglas an jedem PKW, egal um welchen Fahrzeugtyp und welchen Hersteller es sich handelt.
Gerne beheben wir professionell Ihren Glasschaden, bei Abrechnung über Ihre Teilkasko sogar völlig kostenlos.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Glasschaden immer reparieren zu lassen. Denn aus dem anfangs vermeintlich kleinen ästhetischen Problem kann unter Umständen auch ein Sicherheitsrisiko werden – nämlich dann, wenn sich um den Steinschlag herum Risse bilden. Der Glasschaden wird von CarCoating fachmännisch repariert und ist in den meisten Fällen fast unsichtbar. Auch hier ist die Reparatur für Koskoversicherte kostenlos.
Ein Riss von mehreren cm in der Autoscheibe kann nicht mehr repariert werden. Die Scheibe muss unbedingt gewechselt werden, da die geklebten Scheiben tragende Teile der Karosserie sind, ist eine Scheibe mit Riss eine Schwachstelle und dadurch ist im Falle eines Unfalls nicht die volle Stabilität der Karosserie gewährleistet.
Einbruchshemmende Tönungs- oder Sonnenschutzfolie für Ihr Fahrzeug!
Selbstverständlich bieten Tönungsfolien auch ihre optischen Reize.
Gerade dann, wenn Tönungsfolie vom Fachmann montiert wird steigern sie damit die optische Wertigkeit Ihres Fahrzeuges!
Aber sie können noch mehr!
Folien wirken auch Einbruchshemmend, da sie die Glassplitter zusammenhalten.
Diese wirkungsvolle Barriere kostet einen Dieb Zeit, dadurch wird in vielen Fällen ein Einbruch vereitelt.
Der Splitterschutz kann im Falle eines Unfalles Augen- und Hautverletzungen vermeiden!
Auf die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 40 Abs. 1 Satz 3, §22a Abs.1 Ziff.3 StVZO wird hingewiesen. Es wird verlangt, dass für Fahrer eines Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12 m Radius /Sichthalbkreis von 180 °) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75 % des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mind. 70 %.
